
Schadstoffsanierung: Asbest (TRGS 519) und alte Mineralwolle/KMF (TRGS 521)
Faserhaltige Baustoffe sind kein Fall für Eigeninitiative. Wir arbeiten vorschriftsgetreu nach TRGS 519 und TRGS 521, mit Sachkunde, Sanierungsanzeige, dokumentierter Entsorgung und einer Freigabe durch ein unabhängiges Messinstitut.
Schrotthandel & Containerdienst Richter, Northeim (37154) · behördlich zugelassen nach § 54 KrWG · Sachkunde nach TRGS 519 · über 60 Google-Bewertungen mit 5,0 · Tel. 05551 705 93 07
Fachgerechte Schadstoffsanierung nach TRGS 519 & 521
Bei der Sanierung von Altbauten, beim Rückbau von Dächern und Fassaden oder bei der Modernisierung von Dachböden treten regelmäßig zwei Gefahrstoffgruppen auf, die sich äußerlich ähneln, rechtlich und technisch aber grundverschieden zu behandeln sind: Asbest und künstliche Mineralfasern (KMF), umgangssprachlich alte Mineralwolle. Beide setzen bei unsachgemäßer Bearbeitung lungengängige Fasern frei, beide unterliegen strengen technischen Regeln, und in beiden Fällen entscheidet die richtige Vorgehensweise darüber, ob eine Baustelle sicher bleibt oder ob Fasern unkontrolliert in Innenräume und Umwelt gelangen.
Als Schrotthandel und Containerdienst Richter in Northeim begleiten wir Hausbesitzer, Bauherren, Hausverwaltungen und Gewerbebetriebe durch genau diese Aufgabe. Wir sind behördlich zugelassen nach § 54 KrWG als Sammler, Beförderer und Händler gefährlicher Abfälle und verfügen über die Sachkunde nach TRGS 519 (Anlage 3/4C) für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien. Diese Seite erklärt beide Themenfelder ausführlich, damit Sie einordnen können, was in Ihrem Gebäude vorliegt und welche Schritte gesetzlich vorgeschrieben sind.
Unser Leistungsradius umfasst rund 120 bis 150 Kilometer um Northeim – darunter Göttingen, Kassel, Hannover, Hildesheim, Einbeck und Osterode. Eine erste Einordnung ist unkompliziert möglich: Senden Sie uns ein Foto des verdächtigen Bauteils per WhatsApp, und wir geben Ihnen eine fachliche Ersteinschätzung, ob und in welche Richtung eine Materialanalyse sinnvoll ist.
Bewusst verzichten wir auf reklamehafte Versprechen. Faserhaltige Baustoffe sind ein Gesundheitsthema, das Seriosität und Transparenz verlangt. Wir nennen keine Pauschalpreise, wir erfinden keine Referenzen, und wir treffen keine Ferndiagnosen: Ob ein Material Asbest oder krebsverdächtige KMF enthält, klärt im Zweifel ausschließlich eine Materialanalyse im Labor.
Asbest oder KMF? Der Unterschied
Asbest – TRGS 519
Natürlich vorkommendes Mineral, das zu feinsten Fasern zerfällt. Man unterscheidet fest gebundene Produkte (Asbestzement, etwa 10 bis 15 Prozent Fasern in einer Zementmatrix) und die gefährlicheren schwach gebundenen Produkte (bis 60 Prozent Fasergehalt) wie Spritzasbest, Leichtbauplatten oder Asbestpappe. Arbeiten an asbesthaltigen Materialien (ASI-Arbeiten) dürfen nur Betriebe mit Sachkunde nach TRGS 519 ausführen. Der Abfall ist gefährlich und läuft unter AVV 17 06 05*.
KMF / alte Mineralwolle – TRGS 521
Künstliche Mineralfasern aus Glas- oder Steinwolle mit Herstellung bis 1995/1996 gelten als alte Mineralwolle und sind krebsverdächtig, weil sie lungengängige WHO-Fasern freisetzen können. Maßstab ist der Kanzerogenitätsindex KI: unter 40 krebsverdächtig, über 40 freigezeichnet. Der Ausbau erfolgt staubarm nach TRGS 521, der Abfall ist gefährlich und läuft unter AVV 17 06 03*. Asbest und KMF sind unterschiedliche Faserarten und werden nicht vermischt.
Ablauf einer Schadstoffsanierung
1. Verdacht und Ersteinschätzung
Am Anfang steht der begründete Verdacht – meist anhand von Baujahr, Bauteil und Nutzung. Sie senden uns ein Foto des verdächtigen Materials per WhatsApp oder wir vereinbaren einen Ortstermin. So klären wir gemeinsam, ob und in welche Richtung eine Probenahme sinnvoll ist. Eine belastbare Aussage ersetzt das Foto jedoch nicht: Es dient der ersten Orientierung.
2. Materialprobe und Laboranalyse
Sicherheit bringt nur die Analyse im akkreditierten Labor. Bei Asbestverdacht erfolgt die Bestimmung über Polarisationsmikroskopie oder REM-EDXA, bei KMF wird über den Kanzerogenitätsindex (KI) beurteilt, ob alte, krebsverdächtige oder freigezeichnete Ware vorliegt. Erst dieses Ergebnis entscheidet über das weitere Vorgehen.
3. Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan
Auf Basis des Befunds erstellen wir die Gefährdungsbeurteilung und den Arbeitsplan nach der einschlägigen TRGS. Darin sind Verfahren, Schutztechnik, persönliche Schutzausrüstung und Entsorgungsweg festgelegt – abgestimmt auf Material, Bindungsart und Einbausituation.
4. Sanierungsanzeige bei der Behörde
Vor Beginn der Arbeiten wird die Sanierung bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde beziehungsweise Gewerbeaufsicht angezeigt. Diese Anzeige ist verpflichtend und kein Formalismus, den man überspringen kann. Erst danach beginnt die eigentliche Sanierung.
5. Ausbau im Schwarzbereich oder emissionsarm
Je nach Material erfolgt der Ausbau entweder als Vollsanierung im abgeschotteten Schwarzbereich mit Unterdruckhaltung oder über ein emissionsarmes, behördlich anerkanntes BT-Verfahren nach DGUV Information 201-012. Grundprinzip in beiden Fällen: Fasern binden, nicht aufwirbeln.
6. Verpackung, Transport und Entsorgung
Der Abfall wird staubdicht verpackt, als gefährlicher Abfall deklariert (Asbest AVV 17 06 05*, KMF AVV 17 06 03*) und mit Entsorgungsnachweis einer geeigneten Annahmestelle zugeführt. Als nach § 54 KrWG zugelassener Betrieb übernehmen wir Beförderung und Nachweisführung.
7. Freimessung durch unabhängiges Institut
Nach Vollsanierungen schwach gebundener Produkte wird eine Raumluftmessung nach VDI 3492 durch ein unabhängiges, akkreditiertes Messinstitut veranlasst. Die Freigabe des Bereichs erfolgt bei Unterschreitung von 500 Fasern pro Kubikmeter. Diese Kontrolle liegt bewusst nicht in unserer Hand, sondern bei einer neutralen Stelle.
Methoden: Schwarzbereich & BT-Verfahren
Welches Verfahren zum Einsatz kommt, richtet sich nach dem Material, seiner Bindungsart und der Einbausituation – nicht nach dem, was schnell geht. Grundsätzlich lassen sich zwei Wege unterscheiden, die häufig auch kombiniert werden.
Vollsanierung im Schwarzbereich. Bei schwach gebundenen Asbestprodukten mit hohem Faserfreisetzungspotenzial wird der Arbeitsbereich mit einer Folienabschottung zum Schwarzbereich abgeschlossen. Eine Unterdruckhaltung mit H-gefilterter Abluft (HEPA) sorgt dafür, dass keine Fasern nach außen gelangen; der Zutritt erfolgt ausschließlich über eine 3- oder 4-Kammer-Personenschleuse. Die Fasern werden mit entspanntem Wasser gebunden, abgesaugt wird mit einem H-Sauger der Staubklasse H. Trockenkehren oder Ausblasen sind ausdrücklich unzulässig, weil sie Fasern aufwirbeln. Nach dem Ausbau wird der Untergrund mit einem Restfaserbindemittel behandelt. Getragen wird persönliche Schutzausrüstung mit P3-Atemschutz beziehungsweise TH3/TM3-Geräten und Schutzanzügen Typ 5/6.
Emissionsarme BT-Verfahren. Für viele fest gebundene oder klar abgrenzbare Bauteile stehen behördlich anerkannte, emissionsarme Verfahren nach DGUV Information 201-012 zur Verfügung. Dazu zählen unter anderem BT 30 (Bohren), BT 42 (Fensterkitt), BT 46 (Fensterbänke), BT 33 und BT 34 (Floor-Flex- und Vinylplatten), BT 17 (Abschliff von Bitumenkleber) sowie die Fräsverfahren BT 40, BT 43 und BT 44. Diese Verfahren erlauben ein kontrolliertes Vorgehen ohne die vollständige Abschottung eines Schwarzbereichs, sofern das Material und die Randbedingungen es zulassen.
KMF-Ausbau nach TRGS 521. Alte Mineralwolle wird staubarm ausgebaut: möglichst ganzflächig und ohne Zerreißen, vorher befeuchtet, mit H-Sauger abgesaugt und direkt in Big-Bags oder Foliensäcke verpackt. Auch hier gilt: Fasern binden statt aufwirbeln. Das Grundprinzip aller Verfahren ist stets dasselbe – die Freisetzung von Fasern durch Feuchtigkeit, Absaugung und geschlossene Verpackung so weit wie möglich zu verhindern.

Typische asbestverdächtige Bauteile
Asbestzement-Wellplatten und Fassaden
Fest gebundener Asbestzement (Eternit) mit rund 10 bis 15 Prozent Fasern in der Zementmatrix: Wellplatten auf Dächern, Fassadenplatten, Rohre, Blumenkästen und Fensterbänke. Fasern werden erst bei mechanischer Bearbeitung freigesetzt – etwa beim Sägen, Bohren oder Brechen.
Spritzasbest und Leichtbauplatten
Schwach gebundene, besonders gefährliche Produkte mit bis zu 60 Prozent Fasergehalt: Spritzasbest im Brandschutz (bis 1979) sowie Leichtbauplatten wie Sokalit oder Promabest. Sie können schon bei geringer Belastung Fasern abgeben und gehören zu den kritischsten Fundstellen.
Asbestpappe, -schnüre, Nachtspeicheröfen
Ebenfalls schwach gebunden: Asbestpappe und Asbestschnüre als Dichtungen sowie ältere Nachtspeicheröfen (vor etwa 1984), in denen Asbest zur Wärmedämmung verbaut wurde. Ein Öffnen oder Verschrotten ohne Fachkenntnis verbietet sich.
Putze, Spachtel, Fliesenkleber (PSF)
Seit etwa 2015 als unerwartete Quelle bekannt: asbesthaltige Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber in Gebäuden der Jahre 1960 bis 1990. Die TRGS 519 Anlage 9 führt hierzu eine Expositions-Risiko-Matrix (Stand 28.02.2025). Gerade bei Renovierungen wird dieser Bereich oft übersehen.
Floor-Flex- und Vinyl-Bodenbeläge
Floor-Flex- und Vinylplatten der älteren Bauart, häufig mit schwarzem Bitumen-Cutback-Kleber verlegt. Sowohl die Platten als auch der Kleber können asbesthaltig sein. Für den Ausbau existieren eigene emissionsarme BT-Verfahren.
Fensterkitt im Glasfalz
Alter Fensterkitt im Glasfalz kann Asbest enthalten und wird beim Ausbau alter Fenster leicht übersehen. Für die faserarme Bearbeitung steht das Verfahren BT 42 zur Verfügung. Im Zweifel gilt auch hier: Probe nehmen statt schätzen.

Der unterschätzte Gefahrstoff
Die künstlichen Mineralfasern verdienen eine eigene, ausführliche Betrachtung, weil sie in der Praxis massiv unterschätzt werden. Anders als bei Asbest, dessen Gefährlichkeit im öffentlichen Bewusstsein verankert ist, halten viele Hausbesitzer alte Glas- und Steinwolle für harmlosen Dämmstoff. Das ist bei Ware bis Baujahr Mitte der 1990er-Jahre ein Irrtum.
Was alte Mineralwolle gefährlich macht. Glas- und Steinwolle mit einer Herstellung bis 1995/1996 gilt als alte Mineralwolle und ist krebsverdächtig, weil sie lungengängige Fasern im Sinne der WHO freisetzen kann. Der entscheidende Maßstab ist der Kanzerogenitätsindex (KI): Liegt er unter 40, gilt das Material als krebsverdächtig. Neuere, biolösliche Ware erfüllt dagegen die Freizeichnungskriterien – also einen KI über 40 beziehungsweise den Nachweis ausreichender Biolöslichkeit im Körper.
Verbotsdaten und RAL-Gütezeichen. Seit dem 01.06.2000 besteht ein Herstellungs- und Verwendungsverbot für nicht freigezeichnete Mineralwolle. Unbedenkliche, freigezeichnete Ware trägt das RAL-Gütezeichen. Für die Praxis hat sich eine einfache Faustregel etabliert: Material, das vor 1996 hergestellt wurde, ist kritisch zu behandeln; Ware ab dem Jahr 2000 ist zugelassen. Diese Faustregel ersetzt im Zweifel keine Analyse, gibt aber eine erste Orientierung anhand des Einbaujahres.
Fundorte, Ausbau und Entsorgung. Alte Mineralwolle findet sich typischerweise in der Dachboden- und Zwischensparrendämmung sowie hinter Verkleidungen und in Installationsschächten. Der Ausbau erfolgt staubarm nach TRGS 521: ganzflächig ohne Zerreißen, vorher befeuchtet, mit H-Sauger abgesaugt und direkt in Big-Bags oder Foliensäcken verpackt. Getragen wird mindestens Atemschutz der Klasse FFP2, bei stärkerer Staubentwicklung FFP3. Der Abfall ist als gefährlicher Abfall unter AVV 17 06 03* einzustufen. Wichtig: Selbst RAL-gekennzeichnete, freigezeichnete KMF-Abfälle sollten staubarm ausgebaut und in Säcken verpackt werden – der Verzicht auf unnötige Staubfreisetzung ist immer der richtige Weg.
Kostenrahmen verstehen – ohne Fantasiepreise
Eine seriöse Schadstoffsanierung lässt sich nicht mit einem Pauschalpreis oder einem festen Quadratmeterbetrag beziffern – jedenfalls nicht, ohne unseriös zu werden. Zu viele Faktoren bestimmen den tatsächlichen Aufwand, und wer ohne Besichtigung einen konkreten Preis nennt, kalkuliert entweder mit hohem Sicherheitsaufschlag oder blendet Risiken aus. Beides ist nicht in Ihrem Interesse.
Der Aufwand hängt unter anderem ab von der Art und Bindung des Materials (fest gebundener Asbestzement verhält sich völlig anders als schwach gebundener Spritzasbest), von der Menge und Zugänglichkeit, vom erforderlichen Verfahren (emissionsarmes BT-Verfahren oder aufwendige Vollsanierung im Schwarzbereich), von der notwendigen Schutz- und Abschottungstechnik, vom Entsorgungsweg und von der jeweils vorgeschriebenen Analytik und Freimessung. Auch die Einbausituation und mögliche Kombinationen mehrerer Schadstoffe wirken sich aus.
Wir gehen daher immer denselben, transparenten Weg: erst Besichtigung beziehungsweise Erkundung, dann – wo nötig – Materialanalyse, und erst darauf aufbauend ein individuelles Angebot. So wissen Sie, wofür Sie zahlen, und vermeiden böse Überraschungen während der laufenden Sanierung. Eine kostenlose erste Orientierung erhalten Sie über die WhatsApp-Ersteinschätzung.
GefStoffV-Novelle, Anzeige- & Veranlasserpflicht
Die rechtlichen Anforderungen an die Schadstoffsanierung sind zuletzt deutlich verschärft worden. Seit dem 05.12.2024 ist die Novelle der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Kraft. Sie macht das risikobezogene Maßnahmenkonzept rechtsverbindlich: Der Umfang der Schutzmaßnahmen richtet sich danach, wie hoch das Freisetzungsrisiko im konkreten Fall ist. Das gibt Bauherren und ausführenden Betrieben einen klaren, abgestuften Rahmen – erhöht aber auch die Anforderungen an Erkundung und Dokumentation.
Zentral ist die Veranlasser- und Erkundungspflicht. Der Bauherr oder Veranlasser muss vor Beginn von Arbeiten anhand von Baujahr und Nutzung klären, ob mit Gefahrstoffen wie Asbest zu rechnen ist. Diese Vorerkundung ist keine Kür, sondern Pflicht, und sie ist die Grundlage für alle weiteren Schritte. Wer sie unterlässt, riskiert nicht nur die Gesundheit der Beteiligten, sondern auch rechtliche Konsequenzen.
Ausführen dürfen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien nur Betriebe mit der erforderlichen Sachkunde nach TRGS 519. Vor Beginn ist die Sanierungsanzeige bei der Arbeitsschutzbehörde beziehungsweise Gewerbeaufsicht verpflichtend. Wir bringen die Sachkunde nach TRGS 519 mit und sind als Betrieb nach § 54 KrWG behördlich zur Beförderung und zum Handel mit gefährlichen Abfällen zugelassen.
Entsorgung & Nachweisführung
Faserhaltige Bau- und Dämmstoffe sind gefährlicher Abfall und müssen entsprechend deklariert, transportiert und nachgewiesen werden. Asbesthaltiger Abfall läuft unter dem Abfallschlüssel AVV 17 06 05*, krebsverdächtige alte Mineralwolle unter AVV 17 06 03*. Das Sternchen kennzeichnet die Einstufung als gefährlich. Der Abfall wird staubdicht verpackt – bei KMF in Big-Bags oder Foliensäcken, bei Asbest in geeigneten, gekennzeichneten Gebinden – und darf nur über zugelassene Wege einer geeigneten Annahmestelle zugeführt werden.
Als nach § 54 KrWG behördlich zugelassener Sammler, Beförderer und Händler gefährlicher Abfälle übernehmen wir die vorschriftsgemäße Beförderung und die vollständige Nachweisführung mit Entsorgungsnachweis, wie es das Kreislaufwirtschaftsgesetz (§ 54 KrWG) verlangt. Der konkrete Deponie- beziehungsweise Annahmeweg richtet sich nach dem Material und der zuständigen regionalen Entsorgungsstruktur im Raum Northeim, Göttingen und Kassel. So bleibt der gesamte Weg des Abfalls von der Baustelle bis zur Annahmestelle lückenlos dokumentiert.

Typische Sanierungsfälle
Dachsanierung mit Asbestzement-Wellplatten. Ein typisches Szenario ist ein älteres Wirtschafts- oder Wohngebäude mit Eternit-Wellplatten auf dem Dach. Die fest gebundenen Platten sind für sich unkritisch, solange sie nicht bearbeitet werden. Beim Rückbau kommt es darauf an, sie möglichst unzerstört zu demontieren, nicht zu brechen und staubdicht verpackt als AVV 17 06 05* zu entsorgen – statt sie zu zersägen oder herunterzuwerfen.
Dachbodendämmung aus alter Mineralwolle. Ein weiteres häufiges Szenario betrifft die Zwischensparren- oder Dachbodendämmung aus Glas- oder Steinwolle unbekannten Alters. Ohne RAL-Gütezeichen und bei Einbau vor 1996 ist von krebsverdächtigem Material auszugehen. Der Ausbau erfolgt dann befeuchtet, ganzflächig und staubarm nach TRGS 521, mit direkter Verpackung in Big-Bags.
Brandschaden mit gemischten Schadstoffen. Nach einem Brand liegen häufig mehrere Schadstoffe gemeinsam vor – etwa Asbest oder KMF zusammen mit Ruß und PAK. Hier steht am Anfang eine Schadstoffuntersuchung, aus der sich gegebenenfalls eine kombinierte Sanierung ableitet. Teerhaltige Materialien wie alte Parkettkleber, Cutback oder Teerkork (nach TRGS 524) erfordern zusätzlich Hautschutz, da PAK über die Haut aufgenommen werden. Alle Szenarien zeigen: Die richtige Antwort ergibt sich erst aus der konkreten Untersuchung, nicht aus der Ferne.
Schadstoffsanierung in Ihrer Stadt
Im Umkreis von rund 120–150 km um Northeim – hier finden Sie Informationen für Ihre Stadt:
Schadstoffsanierung – Fragen & Antworten
Woran erkenne ich, ob mein Material Asbest oder Mineralwolle enthält?
Sicher lässt sich das nur im Labor klären – bei Asbest über Polarisationsmikroskopie oder REM-EDXA, bei KMF über den Kanzerogenitätsindex. Baujahr und Bauteil geben erste Hinweise: Asbest ist häufig in Gebäuden bis Ende der 1980er-Jahre verbaut, kritische Mineralwolle stammt aus der Zeit vor 1996. Eine WhatsApp-Ersteinschätzung anhand eines Fotos hilft bei der Orientierung, ersetzt aber keine Analyse.
Darf ich Asbest oder alte Mineralwolle selbst ausbauen?
Arbeiten an asbesthaltigen Materialien (ASI-Arbeiten) dürfen nur Betriebe mit Sachkunde nach TRGS 519 ausführen. Auch bei alter Mineralwolle ist vom Eigenausbau dringend abzuraten, weil dabei lungengängige Fasern freigesetzt werden. Hinzu kommt die Veranlasser- und Erkundungspflicht sowie die vorgeschriebene Sanierungsanzeige. Überlassen Sie faserhaltige Baustoffe einem fachkundigen Betrieb.
Was unterscheidet fest gebundenen von schwach gebundenem Asbest?
Fest gebundener Asbest (Asbestzement, etwa 10 bis 15 Prozent Fasern) ist in einer Zementmatrix eingebunden und setzt Fasern nur bei mechanischer Bearbeitung frei. Schwach gebundene Produkte wie Spritzasbest oder Leichtbauplatten enthalten bis zu 60 Prozent Fasern und gelten als deutlich gefährlicher, weil sie schon bei geringer Belastung Fasern abgeben. Entsprechend aufwendiger ist die Schutztechnik bei der Sanierung.
Ist Mineralwolle grundsätzlich krebserregend?
Nein. Entscheidend sind Herstellungsjahr und Kanzerogenitätsindex (KI). Alte Mineralwolle mit Herstellung bis 1995/1996 und einem KI unter 40 gilt als krebsverdächtig. Neuere, biolösliche Ware ab dem Jahr 2000 erfüllt die Freizeichnungskriterien und trägt das RAL-Gütezeichen. Als Faustregel gilt: vor 1996 kritisch, ab 2000 zugelassen.
Was bedeutet die GefStoffV-Novelle vom 05.12.2024 für mich?
Seit dem 05.12.2024 ist das risikobezogene Maßnahmenkonzept rechtsverbindlich – die Schutzmaßnahmen richten sich nach dem konkreten Freisetzungsrisiko. Für Bauherren wichtig ist die Veranlasser- und Erkundungspflicht: Vor Arbeiten muss anhand von Baujahr und Nutzung geklärt werden, ob mit Asbest zu rechnen ist. Diese Vorerkundung ist verpflichtend.
Was ist eine Sanierungsanzeige und wer macht sie?
Die Sanierungsanzeige ist die verpflichtende Meldung der geplanten Arbeiten bei der Arbeitsschutzbehörde beziehungsweise Gewerbeaufsicht, die vor Beginn erfolgen muss. Sie gehört zum vorgeschriebenen Ablauf und wird vom ausführenden, sachkundigen Betrieb im Rahmen der Sanierung veranlasst. Ohne diese Anzeige darf nicht mit den Arbeiten begonnen werden.
Was ist eine Freimessung und übernehmen Sie diese selbst?
Die Freimessung ist eine Raumluftmessung nach VDI 3492, mit der nach einer Vollsanierung die Freigabe des Bereichs geprüft wird – die Freigabe erfolgt bei Unterschreitung von 500 Fasern pro Kubikmeter. Diese Messung führen wir bewusst nicht selbst durch: Sie wird durch ein unabhängiges, akkreditiertes Messinstitut veranlasst, damit die Kontrolle neutral bleibt.
Wie wird faserhaltiger Abfall entsorgt?
Asbestabfall wird als gefährlicher Abfall unter AVV 17 06 05* geführt, krebsverdächtige Mineralwolle unter AVV 17 06 03*. Beides wird staubdicht verpackt, deklariert und mit Entsorgungsnachweis einer geeigneten Annahmestelle zugeführt. Als nach § 54 KrWG zugelassener Betrieb übernehmen wir Beförderung und Nachweisführung; der Deponieweg richtet sich nach dem Material und der regionalen Struktur.
In welchem Umkreis von Northeim sind Sie tätig?
Unser Leistungsradius umfasst rund 120 bis 150 Kilometer um Northeim. Dazu gehören unter anderem Göttingen, Kassel, Hannover, Hildesheim, Einbeck und Osterode. Eine erste Einschätzung ist über die WhatsApp-Ersteinschätzung unabhängig vom Standort möglich; für Ortstermin und Sanierung gilt der genannte Radius.
Was kostet eine Schadstoffsanierung?
Einen seriösen Pauschal- oder Quadratmeterpreis gibt es nicht, weil Material, Bindungsart, Menge, Verfahren, Schutztechnik, Entsorgungsweg und Analytik den Aufwand bestimmen. Wir besichtigen beziehungsweise erkunden zunächst, klären wo nötig per Materialanalyse und erstellen darauf ein individuelles Angebot. So zahlen Sie transparent für das, was tatsächlich nötig ist.
Material vor der Sanierung untersuchen lassen
Vor Umbau, Rückbau oder Schadstoffsanierung kann eine gezielte Materialprobe Klarheit über Asbest, KMF, PAK und weitere Belastungen schaffen. Boden, Bauschutt und mineralische Abfälle können für Entsorgung oder Verwertung repräsentativ untersucht werden.
Asbest- oder KMF-Verdacht im Gebäude?
Foto des Verdachtsmaterials per WhatsApp senden – Sie erhalten eine unverbindliche erste fachliche Einordnung nach TRGS 519/521.